Notfallreform gelingt nur mit starker hausärztlicher Säule
Delegiertenversammlung verabschiedet Resolution zur künftigen Notfallversorgung
Bad Soden-Salmünster, 15. November 2025 – Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen fordert eine verbindliche rechtliche und strukturelle Absicherung der hausärztlichen Versorgung als eigenständige und gleichwertige Säule der Notfallversorgung. Adressaten einer entsprechenden Resolution sind das Bundesministerium für Gesundheit, das Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie die Landesärztekammer Hessen.
„Eine Notfallreform kann ihr Ziel nur erreichen, wenn Hausärztinnen und Hausärzte verbindlich beteiligt werden. Wir tragen die Verantwortung für die erste Einschätzung, die wohnortnahe Versorgung und die Rückführung in die Regelversorgung – ohne diese Perspektive bleibt jede Reform unvollständig. Unser Anspruch ist klar: Wir wollen die Notfallversorgung konstruktiv mitgestalten, damit Patientinnen und Patienten in Stadt und Land sicher und gut versorgt werden“, betont Christian Sommerbrodt, erster Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen.
Hausärztinnen und Hausärzte müssen in die Notfallstruktur eingebunden sein
In ihrer Resolution weisen die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen darauf hin, dass die Notfallreform nur erfolgreich sein kann, wenn ambulante, stationäre und rettungsdienstliche Bereiche abgestimmt zusammenarbeiten. Eine Notfallstruktur ohne substanzielle Einbindung der Hausärztinnen und Hausärzte ignoriere die Versorgungsrealität und gefährde die Akzeptanz – sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch im Gesundheitssystem.
Hausärztliche Praxen sichern die wohnortnahe, kontinuierliche und niederschwellige Versorgung und übernehmen zentrale Aufgaben wie Ersteinschätzung, Lotsenfunktion, aufsuchende und telemedizinische Akutversorgung sowie die Rückführung der Notfall-Patientinnen und -Patienten in die Regelversorgung. Diese Leistungen müssten gesetzlich, organisatorisch und finanziell gleichwertig neben stationären Strukturen abgesichert werden, so die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen.
Ihre Resolution formuliert zentrale Forderungen, darunter:
- gleichberechtigte Verankerung der hausärztlichen Säule in der Notfallversorgung,
- verbindliche Beteiligung an relevanten Planungs- und Steuerungsgremien,
- kostendeckende Vergütungen für neue Aufgabenbereiche wie Telemedizin, aufsuchende Dienste und die Mitarbeit in INZ,
- verbindliche Kommunikations- und Dokumentationswege zwischen Praxen, Leitstellen, Kliniken und INZ.
Die Delegierten bekräftigen die Bereitschaft der Hausärztinnen und Hausärzte, die Reform praxisnah mitzugestalten – mit Fokus auf Patientennähe, Regionalität und der Sicherung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum.
Die Resolution im Wortlaut
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