Notfallversorgung braucht die verlässliche Einbindung der Hausärztinnen und Hausärzte
Bad Soden-Salmünster, 15.11.2025 - Die Delegiertenversammlung des Hausärztinnen und Hausärzteverbandes Hessen fordert das Bundesministerium für Gesundheit, das Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen und die Landesärztekammer Hessen auf, die hausärztliche Versorgung als eigenständige und gleichwertige Säule der Notfallversorgung rechtlich, vertraglich und verbindlich abzusichern.
Die anstehende Reform der Notfallversorgung ist eine der entscheidenden gesundheitspolitischen Maßnahmen der nächsten Jahre. Ihr Erfolg hängt maßgeblich davon ab, dass alle versorgenden Bereiche – ambulant, stationär und rettungsdienstlich – abgestimmt, kooperativ und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Eine Notfallstruktur ohne die aktive und substanzielle Einbindung der Hausärztinnen und Hausärzte ignoriert die Versorgungsrealität und gefährdet die Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten ebenso wie im gesamten Gesundheitssystem.
Hausärztliche Praxen bilden das tragende Fundament einer wohnortnahen, kontinuierlichen und niederschwelligen Versorgung. Sie sind unverzichtbar, um eine flächendeckende, effiziente und resiliente Notfallstruktur sicherzustellen. Fehlende Integration der hausärztlichen Perspektive ist mit den Zielen der Notfallreform unvereinbar.
Der Hausärztinnen und Hausärzteverband Hessen betont:
Eine zukunftsfähige Notfallversorgung basiert zwingend auf drei gleichberechtigten Säulen:
- Hausärztliche Versorgung
- Integrierte Notfallzentren (INZ) und ärztlicher Bereitschaftsdienst
- Krankenhausversorgung
1. Die hausärztliche Säule trägt zentrale Verantwortung für:
- Einschätzung und Lotsenfunktion im ambulanten Bereich,
- aufsuchende und telemedizinisch unterstützte Akutversorgung,
- Kontinuität und Steuerung im Notfallverlauf sowie Rückführung in die Regelversorgung,
- aktive Mitarbeit in Bereitschaftsdienst-Strukturen und INZ.
Diese Aufgaben müssen gesetzlich, organisatorisch, finanziell und vollwertig gegenüber der stationären Schiene abgesichert werden.
2. Gemeinsame Verantwortung
Krankenhäuser sind zentrale Akteure in der Akut- und Notfallmedizin. Eine wirkungsvolle Notfallversorgung benötigt jedoch keine Konkurrenz, sondern eine klare, partnerschaftliche Aufgabenteilung:
- Kliniken sichern die spezialisierte Versorgung schwerster Fälle.
- Hausärztinnen und Hausärzte lotsen und versorgen die wohnortnahen Notfälle.
Nur durch Vernetzung beider Bereiche wird eine patientenorientierte, ressourcenschonende und effiziente Versorgung Realität.
Unsere zentralen Forderungen
1. Gesetzliche und strukturelle Verankerung:
- Verbindliche hausärztliche Beteiligung an Planungs- und Steuerungsgremien, insbesondere in den erweiterten Landesausschüssen (§ 90 Abs. 4a SGB V).
- Klare Gleichstellung und partnerschaftliche Rolle von Kooperationspraxen in INZ mit den Krankenhäusern; keine nachgeordnete Position für Hausärztinnen und Hausärzte.
- Sicherstellung ausreichender Ressourcen der KVen zur Umsetzung innovativer Notfalldienste (aufsuchend, telemedizinisch).
2. Finanzierung:
- Eigenständige, kostendeckende Vergütungswege für neue Aufgabenbereiche (aufsuchende Dienste, Telemedizin, INZ-Mitarbeit).
- Transfer von Einsparungen im stationären Sektor in die ambulante Notfallstruktur.
- Bereitstellung von Investitionsmitteln der Länder für digitale Infrastruktur, Fahrzeuge, Personalqualifikation.
3. Qualität und Verantwortung:
- Ärztliche Steuerung und Verantwortung bei Ersteinschätzung und Triage (z. B. SmED).
- Verbindliche Fortbildungsstandards für alle an der Notfallversorgung Beteiligten.
- Gesetzlich vorgeschriebene, sektorübergreifende Dokumentations- und Kommunikationswege zwischen INZ, Leitstellen, Praxen und Kliniken.
4. Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte
- Wir Hausärztinnen und Hausärzte wollen diese Reform konstruktiv und praxisnah mitgestalten.
- Unser Konzept setzt auf Realitätssinn, Regionalität, Patientennähe und nachhaltige Sicherung der Versorgung insbesondere auch in ländlichen Räumen.
Schlussfolgerung
Notfallversorgung ist Teil einer integrierten Gesamtversorgung. Nur wenn Hausärztinnen und Hausärzte, Kliniken und Rettungsdienste auf Augenhöhe agieren, erreicht die Reform ihr Ziel: flächendeckende, koordinierte und sichere Versorgung – für alle Patientinnen und Patienten, in Stadt und Land. Ohne verbindliche Einbindung der Hausärztinnen und Hausärzte bleibt die Notfallversorgung unvollständig – die Reform kann ihr Potenzial so nicht ausschöpfen.
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, Bad Soden-Salmünster, 15.11.2025