Für Praxen, die zusätzliche Patientinnen und Patienten übernehmen, Kolleginnen oder Kollegen anstellen oder ihre HZV-Teilnahme ausbauen, würde damit eine Belastung wegfallen. Ein automatischer Mehrerlös ist das nicht. Aber eine wichtige Unsicherheit würde entfallen.
Unsere Empfehlung bleibt deshalb: Schreiben Sie weiter in die HZV ein.
Was vom Spargesetz bleibt
Die geplante Streichung der Fixkostendegression korrigiert einen wichtigen Punkt des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Andere Belastungen bleiben jedoch bestehen.
- Grundlohnratenbindung
Vergütungsanstiege werden begrenzt. Für 2027 beträgt die veröffentlichte Veränderungsrate 3,42 Prozent. Dabei handelt es sich um eine Obergrenze für Verhandlungen und nicht um eine zugesagte Honorarsteigerung. Dok1
- Orientierungswert
Der Orientierungswert steigt 2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent. Er bestimmt den Preis ärztlicher Leistungen; für die wirtschaftliche Situation einer Praxis sind darüber hinaus Leistungsmenge und Betriebskosten entscheidend.
- TSVG-Sondervergütungen
Hausarztvermittlungsfall und weitere TSVG-Zuschläge entfallen. Die Vermittlungsaufgabe bleibt bestehen, die gesonderte Vergütung dafür nicht.
- Weitere Vergütungen
Gesonderte Vergütungen für die ePA-Erst- und Folgebefüllung, Hygienezuschläge sowie die Beratung zur Organ- und Gewebespende entfallen.
- Rückführung in die MGV
Mehrere bislang extrabudgetär vergütete Leistungen, darunter Früherkennungsuntersuchungen, werden wieder der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zugeordnet. Damit unterliegt ihre Mengenentwicklung erneut Begrenzungen.
Die Streichung löst nicht alle Probleme
Die angekündigte Korrektur bei der Fixkostendegression ist wichtig. Sie ändert aber nichts an den übrigen Regelungen des Spargesetzes.
Gleichzeitig bleiben weitere Fragen offen: Wie werden zusätzliche Koordinations- und Steuerungsaufgaben künftig vergütet? Wie wird das geplante Primärversorgungssystem ausgestaltet? Und welche Rahmenbedingungen braucht es für Weiterbildung und Niederlassung? Dok1
Für den Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen bleibt deshalb klar: Wer Hausarztpraxen mehr Steuerung, Koordination und Verantwortung überträgt, muss dafür auch verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen.
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