Hessen darf bei der Primärversorgung nicht ausgebremst werden
Hattersheim, 19. Mai 2026 - Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen warnt vor den Folgen des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. In Schreiben an Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Landespolitik macht der Vorstand deutlich: Auch wenn das Gesetz im Bund beraten wird, wären seine Folgen in Hessen unmittelbar spürbar. Deshalb braucht es eine klare hessische Stimme – in den Parteien, gegenüber den hessischen Bundestagsabgeordneten sowie über Bundesrat, Gesundheitsministerkonferenz und gemeinsame Länderinitiativen.
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Dieses Ziel ist wichtig. Der aktuelle Gesetzentwurf setzt aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen jedoch an der falschen Stelle an: Ausgerechnet die hausärztliche Primärversorgung, die Patientinnen und Patienten steuert, Praxen stärkt und unnötige Inanspruchnahmen vermeiden hilft, würde geschwächt.
Der Vorstand hat sich deshalb mit Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden und die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Hessischen Landtag sowie an Gesundheitsministerin Diana Stolz und Staatssekretärin Sonja Optendrenk gewandt.
Die Schreiben wurden jeweils unterschiedlich akzentuiert – mit Blick auf die politischen Schwerpunkte der Parteien und die jeweiligen Zuständigkeiten. Im Kern geht es jedoch überall um dieselbe Frage: Wie kann verhindert werden, dass ein Bundesgesetz funktionierende hessische Versorgungsstrukturen schwächt?
Die Schreiben stehen auf dieser Seite als PDFs zum Download bereit.
Warum sich der Verband an die Landespolitik wendet
Zwar können die angeschriebenen Landtagsabgeordneten das Gesetz nicht selbst ändern, es wird auf Bundesebene entschieden. Sie können aber politische Wirkung entfalten: innerhalb ihrer Parteien, gegenüber den hessischen Bundestagsabgeordneten, in gesundheitspolitischen Arbeitskreisen und im öffentlichen landespolitischen Raum.
Die Landesregierung wiederum kann die hessische Position über Bundesrat und Gesundheitsministerkonferenz einbringen.
Genau darum geht es dem Verband: Hessen soll seine Interessen frühzeitig geltend machen – bevor die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes in den Praxen ankommen.
Hessen ist konkret betroffen
In Hessen gibt es rund 3.900 Hausarztsitze, derzeit etwa 300 unbesetzte hausärztliche Stellen, rund 800.000 HZV-versicherte Patientinnen und Patienten sowie einen jährlichen Zuwachs von etwa 100.000 HZV-Einschreibungen. Zugleich zeigt das hessische Modellprojekt „Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung“ (SaN), dass ambulante Steuerung Notaufnahmen entlasten kann – wenn ausreichend hausärztliche Kapazität vorhanden ist.
Die Hausarztzentrierte Versorgung ist aus Sicht des Verbandes das am weitesten entwickelte Instrument einer koordinierten hausärztlichen Primärversorgung. Umso widersprüchlicher sei es, ausgerechnet dieses Instrument in einer Phase wachsenden Steuerungsbedarfs auszubremsen.
Genau diese Grundlage würde durch den Gesetzentwurf geschwächt: Die geplante Fixkostendegression macht weiteres HZV-Wachstum wirtschaftlich unattraktiver. Die Streichung der Koordinationsvergütung würde Praxen zusätzlich belasten. Damit träfe das Gesetz nicht nur ein einzelnes Vergütungssystem, sondern ein funktionierendes Primärversorgungsmodell – und damit auch hessische Ziele wie die Entlastung der Notaufnahmen, bessere Chronikerversorgung und die Sicherung hausärztlicher Versorgung in angespannten Regionen.
„Für Hessen ist das kein abstrakter bundespolitischer Konflikt. Es betrifft unmittelbar die Versorgungsrealität im Land“, heißt es in den Schreiben des Verbandes.
Unterschiedliche Anknüpfungspunkte – ein gemeinsames Ziel
Die Schreiben greifen unterschiedliche politische Linien auf: Gegenüber der FDP betont der Verband Vertragsautonomie, Planungssicherheit und Bürokratieabbau. An Bündnis 90/Die Grünen wird die HZV als evidenzbasiertes Instrument für Prävention, Chronikerversorgung und sektorenübergreifende Steuerung beschrieben. Gegenüber der SPD steht die soziale Versorgungsgerechtigkeit im Mittelpunkt. An die CDU wird insbesondere der Widerspruch zwischen dem Ziel eines flächendeckenden Primärarztsystems und der geplanten Schwächung der HZV adressiert.
Der Verband wirbt in allen Schreiben für vier konkrete Korrekturen: Die geplante Fixkostendegression in der HZV soll gestrichen, die Vertragsautonomie der HZV gesichert, die Koordinationsvergütung erhalten und die Gesundheitskosten für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger vollständig aus Steuermitteln finanziert werden.
Diese Forderungen stellen die Gesamtarchitektur des Gesetzes nicht infrage. Sie sollen aber verhindern, dass erfolgreiche hessische Versorgungsinvestitionen – Landarztquote, SaN-Modell und HZV-Ausbau – durch Bundesrecht geschwächt werden.
Gemeinsame Hessen-Position gefordert
Der Verband bittet die angeschriebenen Landespolitikerinnen und Landespolitiker, die hessische Betroffenheit sichtbar zu machen und sich für eine gemeinsame Hessen-Position einzusetzen.
Ziel müsse sein, die hausärztliche Versorgung nicht als Einsparpotenzial zu behandeln, sondern als zentralen Teil der Lösung für ein leistungsfähiges, steuerndes und finanzierbares Gesundheitssystem.
„Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die GKV stabilisiert werden muss, sondern wo angesetzt wird“, sagt Christian Sommerbrodt, 1. Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen. „Wer Notaufnahmen entlasten, Chronikerversorgung verbessern und Patientinnen und Patienten besser steuern will, darf die hausärztliche Primärversorgung nicht ausbremsen.“
Zu den Briefen:
- Diana Stolz (CDU), Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Sonja Optendrenk, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
- Ines Claus, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag
- Tobias Eckert, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
- Mathias Wagner, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Hessischen Landtag
- Wiebke Knell und Dr. Stefan Naas, Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag