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GKV-Spargesetz: HAEV Hessen fordert vier Korrekturen im parlamentarischen Verfahren

Hattersheim, 7. Mai 2026 - Der Kabinettsentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz trifft Hessen ins Mark: Ausgerechnet ein Bundesland mit stark ausgebauter Hausarztzentrierter Versorgung und eigenen Versorgungsinitiativen würde durch zentrale Regelungen ausgebremst. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen fordert deshalb vier Korrekturen im parlamentarischen Verfahren.

„Wer an der ersten Versorgungslinie spart, bekämpft nicht die Ursachen der Krise, sondern gefährdet die tragende Säule des Systems“, sagt der Landesvorsitzende Christian Sommerbrodt. Das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, sei richtig. „Aber dieses Gesetz spart am falschen Ort“, so Sommerbrodt.

Funktionierende Strukturen geraten unter Druck

Die Kritik des Verbandes richtet sich nicht gegen das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren und die Finanzierungslücke der GKV zu schließen – sondern gegen einen Gesetzentwurf, der dieses Ziel ausgerechnet auf Kosten der Primärversorgung erreichen will.

Denn er greift genau dort ein, wo Versorgung heute bereits gesteuert wird: in der hausärztlichen Primärversorgung.

Rund 800.000 Versicherte sind in Hessen in die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) eingeschrieben, allein im vergangenen Jahr kamen etwa 100.000 hinzu. Gleichzeitig bleiben rund 300 Hausarztsitze unbesetzt – vor allem in ländlichen Regionen. Gerade deshalb sind stabile Rahmenbedingungen für die hausärztliche Versorgung entscheidend.

„Wir haben in Hessen funktionierende Strukturen aufgebaut – von der HZV bis zum SaN-Modell. Dieses Gesetz setzt genau dort an und bremst sie aus“, so Christian Sommerbrodt.

Das zeigt sich auch beim SaN-Modell zur strukturierten ambulanten Notfallsteuerung: 35 Partnerpraxen und acht ÄBD-Zentralen lenken Patientinnen und Patienten gezielt in die richtige Versorgungsebene und entlasten so die Notaufnahmen. Der Engpass liegt längst bei den Praxiskapazitäten – nicht im Konzept.

Mehr Versorgung wird unattraktiver

Kern der Kritik ist die Kombination mehrerer Eingriffe, die ausschließlich die hausärztliche Versorgung in dieser Dichte treffen. Dazu zählen unter anderem:

  • die geplante „Versorgungsbremse“ für die HZV,
  • die Bindung der Vergütung an die Grundlohnrate,
  • der Wegfall zentraler Steuerungsinstrumente wie der Koordinationsvergütung,
  • zusätzliche Aufgaben ohne ausreichende Refinanzierung.

„Hier entsteht ein klarer Fehlanreiz: Wer mehr Patientinnen und Patienten versorgt, wird dafür schlechter gestellt. Das ist gesundheitspolitisch widersinnig“, sagt Christian Sommerbrodt.

Während andere Sektoren deutlich geringer belastet würden, trage die ambulante Versorgung einen überproportionalen Anteil der Einsparungen – obwohl sie einen zentralen Beitrag zur Effizienz des Systems leiste.

Politische Ziele konterkariert

Der Verband sieht darin einen Widerspruch zur eigenen Reformagenda der Bundesregierung. Der Ausbau eines Primärarztsystems werde politisch angekündigt – gleichzeitig würden die bestehenden Strukturen geschwächt.

Auch die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sowie die Petition von mehr als 600.000 Patientinnen und Patienten zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung vom aus dem vergangenen Jahr fänden im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung.

„Wer ein Primärarztsystem will, muss die Hausarztpraxis stärken – nicht ihre Arbeit deckeln“, so Christian Sommerbrodt.

Vier Korrekturen sind notwendig

Aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen braucht es deshalb im parlamentarischen Verfahren vier zentrale Anpassungen:

  • Versorgungsbremse streichen:
    Der geplante Wachstumsabschlag in der HZV bremst ein funktionierendes Versorgungssystem aus.
  • Vertragsautonomie sichern:
    Eigenständige HZV-Verträge dürfen nicht durch pauschale Vorgaben entwertet werden.
  • Koordinationsvergütung erhalten:
    Die Steuerung von Patientinnen und Patienten – etwa im Notfallbereich – muss weiter vergütet werden.
  • GKV strukturell entlasten:
    Die Gesundheitskosten für Bürgergeld-Beziehende gehören vollständig in den Bundeshaushalt.

„Hausarztpraxen sind Teil der Lösung“

Für den Verband steht fest: Die Stabilisierung der GKV ist notwendig – aber nicht um den Preis einer geschwächten Primärversorgung.

„Hausarztpraxen sind nicht das Problem, sondern ein zentraler Teil der Lösung“, sagt Christian Sommerbrodt.

Die parlamentarischen Beratungen seien nun die entscheidende Phase, um das Gesetz nachzuschärfen – und die Versorgung vor Ort nicht zu gefährden.