GKV-Spargesetz beschlossen: „Berlin spart die Versorgung kaputt – jetzt muss Hessen Haltung zeigen“ - Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen fordert Landesregierung auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen
Der Bundestag hat das GKV-Spargesetz beschlossen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen warnt vor massiven Folgen für Praxen und Patientinnen und Patienten – und fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Hattersheim, 10. Juli 2026 – Der Deutsche Bundestag hat heute das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit 319 zu 286 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Das Gesetz belastet die hausärztliche Versorgung massiv – und trifft am Ende alle rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen fordert die hessische Landesregierung auf, das Gesetz im Bundesrat nicht durchzuwinken, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit Zeit für dringend notwendige Korrekturen zu schaffen.
„Dieses Gesetz ist handwerklich und inhaltlich ein Offenbarungseid. Es hätte gute Alternativen zum Sparen gegeben. Stattdessen kürzt die Ministerin ausgerechnet das eine Steuerungsmodell zusammen, das im deutschen Gesundheitswesen nachweislich funktioniert: die hausärztliche Versorgung“, erklärt Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen. „Wer ein Primärarztsystem aufbauen will und gleichzeitig die Hausarztpraxen finanziell ausbremst, sägt am Ast, auf dem die eigene Reformagenda sitzt.“
Massive Einschnitte in die hausärztliche Versorgung
Das Gesetz sieht eine Reihe von Einschnitten im hausärztlichen Bereich vor. Dazu zählen unter anderem:
- eine Versorgungsbremse für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV), wonach neu eingeschriebene Patientinnen und Patienten nur noch mit einem Abschlag vergütet werden;
- eine teilweise Rückabwicklung der gerade erst erreichten Entbudgetierung;
- eine strikte Begrenzung der Vergütungszuwächse – unabhängig von den real steigenden Praxiskosten;
- die Streichung der Vergütung für die Beratung zur Organspende;
- die Streichung der Vergütung für die Befüllung der elektronischen Patientenakte.
Die Praxen sollen die Rechnung bezahlen
Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes die Schieflage bei der Lastenverteilung. Rund drei Viertel der geplanten Entlastung sollen von den Leistungserbringern getragen werden – allein im ambulanten Bereich rund 2,7 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Damit wird ein Finanzproblem, das an anderer Stelle entstanden ist, direkt in die Arztpraxen verschoben. Große Effizienzreserven im Verwaltungs- und Bürokratieapparat der Kostenträger bleiben dagegen nahezu unangetastet.
„Die Praxen sollen die Rechnung für strukturelle Probleme bezahlen, die sie nicht verursacht haben“, kritisiert Sommerbrodt. „Wer die Menschen von einer notwendigen Reform überzeugen will, muss die Lasten sichtbar fair verteilen. Genau das leistet dieses Gesetz nicht.“
HZV ausbremsen heißt doppelt zahlen
Als ökonomisch widersinnig bezeichnet der Verband insbesondere die HZV-Bremse. Die Hausarztzentrierte Versorgung koordiniert die Behandlung, schafft Kontinuität und vermeidet unnötige Doppelkontakte und Krankenhauseinweisungen. Die über zwölf Jahre laufende wissenschaftliche Evaluation der HZV in Baden-Württemberg belegt Einsparungen von rund 169 Euro je eingeschriebenem Versicherten und Jahr, deutlich geringere Krankenhauskosten und rund 1,36 Millionen vermiedene unkoordinierte Facharztkontakte.
„Die HZV spart Geld, weil sie Versorgung sinnvoll steuert. Wer dieses Modell durch Abschläge und eine starre Grundlohnratenbindung ausbremst, spart kurzfristig und zahlt langfristig doppelt“, so Sommerbrodt.
Hessen darf das Gesetz nicht durchwinken
Nun richtet sich der Blick auf Hessen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länder können es zwar nicht verhindern, wohl aber den Vermittlungsausschuss anrufen und damit Zeit für Nachbesserungen schaffen. Mehrere Länder fordern diesen Schritt. Hessens Ministerpräsident hat dagegen erklärt, er rechne nicht mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses, und sich bei der Bundesregierung für deren Entgegenkommen bedankt.
„Das ist das falsche Signal für die Hausarztpraxen und die Patientinnen und Patienten in Hessen“, erklärt Sommerbrodt. „Wer die Zugeständnisse an die Länder lobt, darf die Einschnitte in die Versorgung der eigenen Bürgerinnen und Bürger nicht übersehen.“
Sommerbrodt fordert die hessische Landesregierung deshalb unmissverständlich auf: „Winken Sie dieses Gesetz nicht durch. Setzen Sie sich im Bundesrat für den Vermittlungsausschuss ein. Es geht nicht darum, eine notwendige Stabilisierung zu blockieren. Es geht darum, sie so zu gestalten, dass die Versorgung sie überlebt.“
Die Folgen werden in den Wartezimmern spürbar
Ein Primärarztsystem, eine funktionierende Notfallreform und die Sicherung der Versorgung im ländlichen Raum seien nur mit starken Hausarztpraxen möglich. „Wer die Hausarztpraxen schwächt, schwächt Hessen“, so Sommerbrodt. „Die Folgen dieses Gesetzes werden die Menschen konkret spüren: durch längere Wartezeiten, weniger Zeit pro Patient und immer mehr Praxen, für die sich keine Nachfolge findet.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen wird die Patientinnen und Patienten weiter über die Folgen des Gesetzes informieren. „Die Wartezimmer in Hessen bleiben politisch“, kündigt Sommerbrodt an. „Und der Druck bleibt hoch, bis die Politik die hausärztliche Versorgung stärkt, statt sie weiter zusammenzukürzen.“
Gundula Zeitz
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