Telefonische Krankschreibung: Pflichtatteste heilen niemanden
Wiesbaden, 2. Juli 2026 – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen kritisiert die geplante Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Strafverschärfung gegen Ärztinnen und Ärzte.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen kritisiert die angekündigten Pläne des Koalitionsausschusses von Union und SPD zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als versorgungspolitischen Fehlgriff. Die geplante Abschaffung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, eine verpflichtende ärztliche AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag sowie die angekündigte Strafverschärfung bei unrichtiger Ausstellung von Gesundheitszeugnissen nach § 278 StGB stärkten weder die medizinische Prüfung noch die hausärztliche Versorgung. Stattdessen drohten zusätzliche Pflichtkontakte ohne medizinischen Mehrwert, volle Wartezimmer und ein Generalverdacht gegenüber Beschäftigten sowie Ärztinnen und Ärzten.
„Wer die Primärversorgung stärken will, muss Patientinnen und Patienten einer verantwortlichen Hausarztpraxis verbindlich zuordnen und diese Praxis mit allen sinnvollen Versorgungsinstrumenten ausstatten – dem persönlichen Kontakt, der Videosprechstunde und in geeigneten Fällen dem Telefon. Die Koalition tut das Gegenteil: Sie nimmt den Praxen ein bewährtes Steuerungsinstrument weg und schickt dafür leicht Erkrankte massenhaft ins Wartezimmer“, erklärt Christian Sommerbrodt, Hausarzt in Wiesbaden und erster Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen.
Telefonische AU ist eine ärztliche Entscheidung
Die telefonische Krankschreibung sei kein Bestellservice, sondern eine ärztliche Entscheidung unter klaren Voraussetzungen, betont der Verband. Sie gelte nur für Patientinnen und Patienten, die in der Praxis bekannt sind, nur bei Erkrankungen ohne schwere Symptomatik und grundsätzlich für höchstens fünf Kalendertage. Ob eine telefonische Anamnese ausreiche oder eine persönliche Untersuchung erforderlich sei, entscheide allein die Ärztin oder der Arzt.
Unverständlich sei zudem, warum die telefonische ärztliche Anamnese pauschal ausgeschlossen werden solle, während die Videosprechstunde zulässig bleibe. Beide seien Formen ärztlicher Fernbehandlung. Ein Videobild ersetze weder die körperliche Untersuchung noch die Kenntnis der Krankengeschichte.
Keine belastbaren Hinweise auf systematischen Missbrauch
Für die Behauptung, die Telefon-AU treibe den Krankenstand oder werde systematisch missbraucht, gebe es nach Einschätzung des Verbandes keine belastbaren Belege. Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung führten den Anstieg der registrierten AU-Fälle wesentlich auf die vollständigere Erfassung durch die elektronische AU-Bescheinigung sowie auf ausgeprägte Infektionswellen zurück. Auch Krankenkassenauswertungen hätten keinen systematischen Missbrauch festgestellt.
„Wer Missbrauch behauptet, muss ihn mit Daten belegen. Ein Generalverdacht gegen Beschäftigte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte ersetzt keine seriöse Versorgungsanalyse“, so Sommerbrodt.
AU ab Tag eins: mehr Bürokratie, weniger Versorgung
Eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag würde auch Menschen mit banalen, selbstlimitierenden Beschwerden unmittelbar in die Arztpraxis zwingen. Das verbessere keine Versorgung, sondern binde Termine, Personal und Behandlungszeit, die für akut und chronisch kranke Patientinnen und Patienten fehlten. In Infektionswellen würden Wartezimmer zusätzlich mit ansteckenden Patientinnen und Patienten gefüllt, deren einziger Konsultationsgrund ein Formular sei.
Besonders widersprüchlich sei dies vor dem Hintergrund der übrigen Gesundheitspolitik: Während mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz Mittel für die ambulante Versorgung gedeckelt werden sollen, würden den Praxen zugleich zusätzliche administrative Kontakte zugemutet.
„Diese Rechnung geht in keiner Richtung auf: weniger Geld, mehr Pflichtkontakte – und die Zeche zahlen die Patientinnen und Patienten, die tatsächlich krank sind und auf einen Termin warten“, erklärt Sommerbrodt.
Strafverschärfung sendet falsches Signal
Auch die geplante Strafverschärfung kritisiert der Verband. Sie sende ein fatales Signal an die Ärzteschaft, weil die AU-Feststellung damit nicht als medizinische Beurteilung unter Unsicherheit verstanden, sondern als potenzieller Straftatbestand gerahmt werde. Arbeitsunfähigkeit sei jedoch in vielen Fällen eine Ermessensentscheidung auf Grundlage von Anamnese, Befund und Krankheitsverlauf. Ein verschärftes Strafrecht fördere Defensivmedizin – nicht bessere Beurteilungen.
Primärversorgung stärken statt Praxen fluten
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen fordert stattdessen den Ausbau eines verbindlichen Primärarztsystems. Patientinnen und Patienten müssten einer Hausarztpraxis verbindlich zugeordnet sein und dort dauerhaft betreut werden. Genau diese Praxis könne entscheiden, ob eine persönliche Untersuchung nötig ist, eine Videosprechstunde ausreicht oder eine telefonische Anamnese medizinisch vertretbar ist.
Die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V biete dafür eine erprobte Struktur. Ein Primärarztsystem, das Patientinnen und Patienten lediglich für jede Bescheinigung in die Praxis zwinge, sei dagegen kein Primärarztsystem, sondern ein bürokratisches Nadelöhr.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsfeststellung beizubehalten, auf eine generelle AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie auf die Verschärfung des § 278 StGB zu verzichten und vor gesetzlichen Änderungen belastbare Daten zu Missbrauch, Versorgungswirkung und Folgekosten vorzulegen.
„Hausärztinnen und Hausärzte können Verantwortung für eine starke Primärversorgung übernehmen. Dafür brauchen wir keine Pflichtkontakte, keine Strafdrohungen und keine Politik des Misstrauens – sondern klare Zuständigkeiten, verlässliche Finanzierung und die Freiheit, unsere Patientinnen und Patienten über den medizinisch richtigen Weg zu versorgen“, erklärt Sommerbrodt abschließend.
Gundula Zeitz
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