Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) ermöglicht zur Behandlung von Menschen mit Demenz mit Einführung der GOP 01443 in den EBM nun auch mitbehandelnden Ärzten patientenorientierte Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften.
Bislang existierte im EBM die GOP 01442, die eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten ermöglicht. Diese GOP rechnen jedoch ausschließlich koordinierende Ärztinnen und Ärzte ab.
- Die neue GOP 01443 ist 10,66 Euro (86 Punkte) wert;
- bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent.
- Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden.
- Die GOP 01443 können höchstens dreimal im Krankheitsfall abgerechnet werden.
Für die Abrechnung der GOP 01443 ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in der gleichen Praxis innerhalb der letzten drei Quartale, einschließlich des aktuellen Quartals, erforderlich.
Relevanz für die HZV
Solange die GOP 01443 nicht Bestandteil der HZV-Ziffernkränze ist, ist diese auch für HZV-Patienten grundsätzlich gegenüber der KV abrechenbar. Berücksichtigung im Rahmen der HZV findet die Ziffer erst auf dem Verhandlungsweg.
Die Abrechnung der Videofallkonferenz mit beteiligten Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften ist bisher lediglich für den koordinieren Arzt möglich - GOP 01442. Die GOP 01442 findet bisher keine Berücksichtigung in den HZV-Verträgen.
Weitere Infos gibt es bei der KV Hessen