Zum Hauptinhalt springen

News

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

Berlin, 14. Februar - Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ist beschlossen: Der Bundesrat hat das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) am Freitag gebilligt, fordert allerdings zugleich Nachbesserungen. Was sieht das neue Gesetz konkret vor?

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Überblick

  • Entbudgetierung

Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (Kapitel 3) und Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet. Eine solche Regelung gibt es bereits seit April 2023 für die Leistungen von Kinder- und Jugendärzten.

ABER:

  • keine Entbudgetierung der 03230 (Gespräch)
  • keine Entbudgetierung der Psychosomatik, Ultraschall, etc.
  • keine Stärkung der HZV

 

  • Einführung einer Jahres-Chronikerpauschale

Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Praxis für die jeweilige Erkrankung eine Versorgungspauschale abrechnen, die bis zu vier Quartale umfasst. Dies soll Anreize schaffen, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.

  • Die Jahrespauschale betrifft etwa 1,5 Millionen Mono-Chroniker/innen, alle anderen Patientinnen und Patienten bleiben in der Quartalspauschale.
  • pro Praxis sind dies ungefähr 10 bis 15 pro Quartal
  • Die Reform bleibt kostenneutral, die Kassen werden an dieser Stelle leider kein zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Für die Hausärztinnen und Hausärzte geht allerdings auch kein Geld verloren.

 

  • Einführung einer Vorhaltepauschale

„Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, sollen künftig besonders honoriert werden. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. Damit können Hausärztinnen und Hausärzte auch umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie zum Beispiel bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein bedarfsgerechtes Angebot von Haus- und Heimbesuchen.

  • Die Vorhaltepauschale ersetzt die GOP 03040 und soll klassische Hausarztpraxen stärken, sie sollen mehr Geld erhalten als früher, während Praxen, die keine klassische hausärztliche Versorgung leisten, weniger als bisher profitieren sollen.
  • Die Selbstverwaltung wird die genauen Kriterien festlegen, aber die Gesamtsumme bleibt stabil – es gibt keine finanziellen Verluste für Hausärztinnen und Hausärzte.

 

  • Fristverlängerung für Verbandmittel

Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein.

 

Kritik des Bundesrates

Das GVSG muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Der Bundesrat verzichtete in seiner Sitzung am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zuvor hatte die Länderkammer auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses allerdings einen Entschließungsantrag gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, „in einem nächstmöglichen Gesetzesverfahren“ die Formalien der hausärztlichen Entbudgetierung der bereits bestehenden Regelung für Kinderärzte anzugleichen.

Die Länder befürchten, dass unter dem jetzt verabschiedeten Modus insbesondere die Finanzierung des Strukturfonds zur Förderung der vertragsärztlichen Versorgung (§ 105 SGB V) leiden könnte. Zudem sei damit zu rechnen, dass dessen Querfinanzierung künftig ausschließlich aus dem fachärztlichen Honorartopf bestritten werden müsste, was der sozialrechtlich geforderten dauerhaften Trennung von haus- und fachärztlicher Vergütung widerspräche.

Quelle

 

„Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Die Kombination aus evidenzbasierter Fortbildung, kollegialer Diskussion und der besonderen Atmosphäre am Gardasee macht diese Veranstaltung einzigartig." Dr. med. Johanna Bobardt, Fachärztin für Allgemeinmedizin und wissenschaftliche Leitung der IHF-Fortbildungswoche am Gardasee.