AG Hausärztinnen setzt sich für schwangere Ärztinnen ein
Für schwangere Ärztinnen soll die Genehmigung zur Anstellung eines Sicherstellungsassistenten oder einer Sicherstellungsassistentin schon vier Monate vor Beginn des Mutterschutzes zum Regelfall werden. Dafür will sich der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen (HÄVH) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen einsetzen. Einen entsprechenden Antrag der AG Hausärztinnen haben die Delegierten des HÄVH während ihrer Versammlung am Samstag in Bad Soden Salmünster einstimmig verabschiedet.
„Wir halten die derzeit bestehende Regelung für nicht mehr zeitgemäß“, so Susanne Sommer, Dr. Elke Neuwohner, Monika Buchalik und Sophia Lomiento, die den Antrag im Namen der AG Hausärztinnen formuliert hatten. „Es reicht nicht aus, wenn die Genehmigung zur Anstellung einer Sicherstellungsassistentin oder eines Sicherungsassistenten eine Erkrankung der Schwangeren voraussetzt, heißt es in dem Antrag.
„Der Anteil der in der Niederlassung und damit in der Selbstständigkeit arbeitenden Ärztinnen ist deutlich angestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Eine schwangere Kollegin sollte genügend Zeit haben, eine Sicherstellungsassistentin oder einen Sicherstellungsassistenten in die Tagesabläufe ihrer Praxis einzuarbeiten“, erläuterten die Antragstellerinnen den anwesenden 17 Hausärztinnen und 30 Hausärzten. Außerdem sollten schwangere Kolleginnen während der zweiten Hälfte ihrer Schwangerschaft Entlastung erfahren.
v. li.: Die Gründerinnen der AG Hausärztinnen im Landesverband Hessen, Dr. Elke Neuwohner (Marburg) und Susanne Sommer (Mücke), mit Vorstandsmitglied Monika Buchalik (Maintal)