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Die Elektronische Patientenakte: Hoffen auf ein Wunder – oder Notwehr!?

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll Chancen zur besseren Behandlung bieten. In der jetzigen Form gefährdet sie jedoch die Patientenversorgung: Einer losen Blatt-Sammlung in einem Schuhkarton gleichend, ohne einheitliche Nomenklatur und Verschlagwortung, besteht sie aktuell nur aus Bildern von Dokumenten, die mangels Texterkennung undurchsuchbar ist. Da hilft nur ein Wunder, meint Dr. Christoph Claus in einem Kommentar zur ePA, Mitglied im Vorstand des Hausärzteverbandes Hessen und erster Vorsitzender des Bezirks Kassel.

Deutschland macht sich lächerlich: Die „Segnungen“ der Digitalisierung waren bisher ein elektronischer Medikationsplan, den es nur in Papierform gibt, einen im Notfall nicht auslesbaren Notfalldatensatz, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei denen der Arbeitgeber defacto einen Ausdruck verlangen darf und ein elektronisches Rezept, dass Heimversorgung und Hausbesuche komplett vergessen hat und die Rückfragen der Apotheken in Praxen verdoppelt, während die Patienten in Schlangen darauf warten, dass sie ihre Medikamente bekommen. Das Ganze wurde in den vergangenen Jahren sowohl von der Großen Koalition als auch von der und Ampel-Regierung unter Androhung von 2,5% Abzug auf unser Jahreshonorar in die Praxen verschoben. Die Digitalisierung führt so nur zu Mehrarbeit ohne Mehrnutzen, weder für Patienten noch für Praxen.

 

So macht man sich wahrlich keine Freunde: Erst verzichtet man auf fachlichen Rat, kommt dann mit dysfunktionalen Produkten und macht unsere medizinischen Fachangestellten, die Ärzteschaft und die Patienten zu Beta-Testern. Gleichzeitig wirft man uns das stetige Mahnen für Praxistauglichkeit vor und beklagt, dass wir neben der Patientenversorgung keine Zeit für konstruktive Vorschläge hätten, die man dann ohnehin ignoriert.

Da kann wirklich nur noch ein Wunder helfen: eine einheitliche Namensgebung für jedes Dokument mit Datum, Fachgebiet und Versorgungsbereich, dazu eine Texterkennung, um Diagnosen und Prozeduren zu erkennen, garniert mit einheitlichen Vorgaben (insbesondere für den stationären Sektor), die entsprechenden Codes (ICD, OPS, …) zu verwenden, um die ach so hilfreiche künstliche Intelligenz nicht zu überlasten. Dazu noch eine automatische Befüllung der Akte durch das PVS, gern als Zertifizierungsvoraussetzung für die PVS-Hersteller. Dieses Ganze aber ein bisschen „Pronto“, denn das nächste Gesetz kommt so sicher wie das Amen in der Kirche.

Sie glauben nicht an Wunder?

Ich auch nicht. Helfen also doch nur Sarkasmus und Notwehr. Da wir uns gegen die ePA nicht wehren können, ohne dass wir unsere MFA nicht mehr bezahlen können, müssen wir den Patienten klarmachen: Die ePA gefährdet ihre Gesundheit!

Gesundheitsgefährdend ist die ePA durch:

  • Den Zeitaufwand bei der Sichtung der Daten. Diese Zeit geht für die Patientenversorgung verloren.
  • Den Glauben der Patienten, dass wir in den Praxen alles wissen und berücksichtigen können, was in der Akte steht, obwohl wir keine Zeit haben, sie zu lesen. Und das, obwohl die Patienten (mehrheitlich frei von medizinischem Fachwissen, vor allem über Multimorbidität und -Medikation) selbst bestimmen dürfen, was in der Akte steht und wer was sehen kann.
  • Die Finanzierungsfantasien der Berliner Politik, die die enthalten Daten nicht nur für Universitäten, sondern auch für weitere Dritte wie z. B. die pharmazeutische Industrie nutzbar machen will. Damit gelangen hochsensible Daten in die Hände Dritter, die sie ohne Beachtung der Interessen der Patienten verarbeiten können. Welche Auswirkungen die Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit Aktionärsinteressen hat, können Sie sehen, wenn sie die Behandlungsempfehlungen zu Fettstoffwechselstörungen der Europäischen Kardiologen-Gesellschaft mit denen der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft vergleichen (die erstgenannte Einrichtung finanziert sich zu über zwei Dritteln aus Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie).
  • Die Einzellösungen der Krankenkassen, die ebenfalls eigene Interessen verfolgen könnten, z. B. die der taggleichen Übermittlung von ICD-Kodes und Abrechnungsziffern, um die ach so korrupte Ärzteschaft besser kontrollieren zu können. Das treibt die Alten in die Rente und die Jungen aus der Versorgung.

Apropos Abrechnung:

Haben Sie schon gelesen, mit welchen „horrenden“ Honorarsteigerungen die ePA für uns verbunden ist? Da werden Sie sich wundern:

  • Die Erstbefüllung, z. B. vom schlitzohrigen, Investoren-geführten MVZ mittels irgendeines Arztbriefes gibt fette 10,23 Euro. Einmal. Die Älteren unter Ihnen erinnern sich sicher noch an die wenig hilfreichen Ankreuzzettel nach ohnehin fragwürdigen gynäkologischen Früherkennungsuntersuchungen. Sie sind jetzt 10,23 Euro „wert“.
  • Für das Erfassen, Verarbeiten und Speichern weiterer Daten in anderen Quartalen gibt es dann 1,72 Euro als Zuschlag zur Versichertenpauschale. Im Quartal, also 6,88 Euro im Jahr.
  • Oder 0,34 Euro als Zuschlag zu Verwaltungsziffern wie 01430 usw. Dies dann pro Arztfall. Das wären dann 1,36 Euro im Jahr. Pro Arzt und Quartal.

Da macht das Arbeiten mit der EPA doch richtig Freude, oder? Nein? Sie sind nicht bereit, sich dafür 3 neue Ziffern zu merken, die dazu noch zahlreiche Ausschlusskriterien beinhalten? Wir auch nicht. Ein solches Honorar ist ein Schlag ins Gesicht einer jeden hausärztlichen Praxis, ebenso wie es ein Wegfall der Vergütung für den Empfang von eArztbriefen wäre.

Die Lösung: Opt-out!

Was wir brauchen, sind zwei Dokumente: Eine Information über den Schaden, den eine solche ePA anrichtet und eine Briefvorlage, mit der unsere Patienten ihrer Krankenkasse gegenüber erklären, dass sie komplett auf diese Patientenakte verzichten oder zumindest der Nutzung der enthaltenen Daten durch andere als die Mitbehandelnden widersprechen.

Wir haben übrigens gehört, dass es jetzt schon Praxen geben soll, die Patienten, die auf der Befüllung einer ePA bestehen, darauf hinweisen, dass sich dadurch die Wartezeit auf einen Termin vervielfacht, Hilfe bei Ärger mit der Rentenversicherung, dem Versorgungsamt oder der Arbeitsagentur leider nicht mehr möglich ist und die Sprechzeiten auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt werden müssen. Aber das ist sicher nur ein Gerücht.

 Christoph Claus