Mehr Lebensqualität durch Rehabilitationssport – Was bei der Verordnung zu beachten ist
Mehr Teilhabe, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, dauerhafte Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsleben – und nicht zuletzt mehr Lebensfreude: Bewegung und Sport in der Gruppe kann Menschen mit (drohender) Behinderung oder chronischen Erkrankungen zu mehr Lebensqualität verhelfen. So ist Rehabilitationssport eine wertvolle Ergänzung des therapeutischen Angebots und in §64 SGB IX verankert. Für wen sind die Bewegungsangebote geeignet, was sind die Ziele und was ist bei der Verordnung zu beachten?
Hattersheim, 16.7.2024. Die Zielgruppen sind vielfältig: Rehasport mit seinem ganzheitlichen Ansatz kann effektiv sein für Menschen mit Erkrankungen im Bereich der inneren Medizin, Krebserkrankungen, neurologischen, orthopädischen, psychischen oder sensorischen Erkrankungen sowie mit intellektuellen Beeinträchtigungen. Ob Ausdauer- und Kraftausdauerübungen, Bewegungsspiele, Gymnastik oder Schwimmen: Die Art und Intensität der Bewegungsangebote werden in der Verordnung vorgegeben. In den Kursen arbeiten speziell qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gemeinsam daran, individuelle Rehabilitationsziele zu erreichen.

Rehabilitationsziele können sein:
- Verbesserung der Funktionen des Haltungs- und Bewegungsapparates
- Stärkung/Erhalt der Funktionen des Kardiovaskulären Systems, der Lungenfunktion, des Stoffwechsels
- Wiedererlangung von Alltagskompetenzen und sensomotorischen Fähigkeiten
- Erlernen von Kompensationsmechanismen bei Funktionsbeeinträchtigungen
- Verbesserung der kognitiven und motorischen Leistungsfähigkeit
- Erlangung psychomotorischer Stabilität, Angstabbau und Wiederherstellung sozialer Kontaktfähigkeit
- Stärkung des Selbstbewusstseins
Wichtig: Präzise Diagnose und Verordnung
Die ärztliche Verordnung, zum Bespiel Muster 56 oder G850, ist Grundlage bei der Prüfung einer Kostenübernahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger und Basis für die inhaltliche Gestaltung des Rehasports. Die Verordnung auf Musters 56 im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen ist unabhängig vom Heilmittelbudget.
Neben den gesetzlichen Krankenversicherungen kommen weitere Rehabilitationsträger wie die Rentenversicherung, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger oder private Krankenversicherungen/Beihilfestellen als Kostenträger in Frage.
Bei der Verordnung sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Exakte Angabe der Diagnose inkl. ICD-10-Code
- Angabe wichtiger Begleiterkrankungen und Funktions-/Belastungseinschränkungen im Sport
- Angabe des Rehabilitationsgrunds/-ziels
- Empfehlung hinsichtlich definierter Rehabilitationssportarten, Inhalten sowie Leistungsumfang
- ACHTUNG: Training an technischen Geräten und Kampfsportarten sind keine Leistungsinhalte des Rehabilitationssports
Grundsätzlich ist die Indikation so lange gegeben, wie eine fachkundige Übungsleitung unerlässlich ist, um das jeweilige Rehabilitationsziel zu erreichen. Folgeverordnungen sind möglich und in der hierfür vorgesehenen Zeile zu begründen. Auch kann eine neue Diagnose Grund für eine erneute Verordnung sein.
Der Umfang von Rehabilitationssport ist in der „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ mit den Rehabilitationsträgern festgelegt. Als Richtwert sind folgende Leistungsumfänge definiert:
- Gesetzliche Krankenversicherungen: 1-3 Übungseinheiten (ÜE) pro Woche für die Teilnahme an 50 (Regelfall), 90 oder 120 ÜE in Abhängigkeit von der Art der Behinderung/chronischen Erkrankung.
- Gesetzliche Rentenversicherungen: 1-3 ÜE pro Woche für die Dauer von sechs (Regelfall) bis zwölf Monaten in Abhängigkeit von der Art der Behinderung/chronischen Erkrankung.
- Gesetzliche Unfallversicherungen: 1-3 ÜE pro Woche. Die Leistungsdauer ist grundsätzlich nicht begrenzt.
- Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins: 28 ÜE
Patientinnen und Patienten können mit der Reha-Sportsuche des Deutschen Behindertensportverbands und des Nationalen Paralympischen Komitees (DBS) e. V. nach geeigneten Angeboten suchen: www.reha-sportsuche.de
Weitere Infos zum Thema Reha-Sport gibt es beim Deutschen Behindertensportverband (DSB).