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Covid 19: Endgültige Impfempfehlungen liegen vor

Keine Covid-19-Impfung mehr für gesunde Kinder, keine weiteren Booster für Erwachsene ohne Risikofaktoren: So steht es nun in den allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Darin wird auch klar definiert, wer jährlich eine Corona-Impfung bekommen sollte.

Die STIKO hat die COVID-19-Impfung in die aktuellen allgemeinen Impfempfehlungen aufgenommen.  Danach wird allen Personen ab 18 Jahren eine Basisimmunität empfohlen, die aus drei Antigenkontakten besteht. Zudem werden für Risikogruppen weitere Auffrischimpfungen empfohlen. Für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es keine Impfempfehlung mehr. Die STIKO hatte dies bereits im April mit der Seltenheit schwerer Verläufe begründet.

Laut der Empfehlung werden gesunden Erwachsenen bis 59 Jahre und Schwangeren in der Regel keine weiteren Auffrischimpfungen empfohlen. Sie sollten aber eine Basis-Immunität erreicht haben – durch zwei Coronaimpfungen plus einen weiteren Kontakt mit dem Erreger. Letzteres kann sowohl eine Auffrischimpfung als auch eine überstandene Covid-19-Infektion sein.

Booster für bestimmte Gruppen empfohlen

Für bestimmte Bevölkerungsgruppen sieht die STIKO-Impfempfehlung allerdings künftig weitere Corona-Auffrischungsimpfungen vor, in der Regel mit einem Mindestabstand von zwölf Monaten nach der jeweils letzten Impfung oder Infektion mit dem Coronavirus. Diese Empfehlung gilt für Menschen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Das betrifft über 60-Jährige, Menschen im Alter ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal.

Zudem werden Auffrischimpfungen auch Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppressiver Therapie empfohlen, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können, so die STIKO.

„In Hessen haben die Krankenkassen noch keine Impfvereinbarung mit der KVH unterschrieben, so dass Coronaimpfungen nur über die GOÄ abrechenbar sind“, erklärt der erste Vorsitzende des Hausärzteverbandes Hessen, Christian Sommerbrodt. Der Impfstoff werde noch bis Ende des Jahres über den Bund vertrieben. „Deshalb fallen keine Impfstoffkosten an – und es können auch keine Regressansprüche für verworfene Impfdosen gestellt werden“, so Sommerbrodt.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/21_23.pdf?__blob=publicationFile