Aktualisierung der Weiterbildungsbefugnis: Frist läuft ab
Wer noch eine Weiterbildungsbefugnis nach der WBO von 2005 hat, muss sich den 30.6.2023 vormerken: Alle alten Befugnisse laufen an diesem Stichtag ersatzlos aus. Damit eine nahtlose Weiterbildung gewährleistet werden kann, muss bis zum 30.6. eine neue Befugnis beantragt werden. Um dies zu erleichtern, hat die Landesärztekammer ein Online-Tool eingerichtet.
Schon bevor die neue Weiterbildungsordnung (WBO) am 1.7.2020 in Kraft trat, wurde klar: Es müssen neue Weiterbildungsbefugnisse erteilt werden, da es sowohl formale als auch inhaltliche Veränderungen gibt, wie z. B. die Vermittlung von Kompetenzen. Da nicht alle bisherigen Weiterbildungsbefugnisse gleichzeitig und zeitnah beschieden werden konnten, beschloss das Präsidium der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) eine Übergangsfrist von drei Jahren, d. h. bis zum 30. 6.2023.
Bis zu diesem Stichtag sollten alle Anträge eingereicht, überprüft und neu befugt werden. Leider stellte sich heraus, dass verschiedene – zum damaligen Zeitpunkt auch teilweise nicht absehbare – Hindernisse zu starken Verzögerungen führten. So sorgte die Pandemie dafür, dass viele Ärztinnen und Ärzte aus Sorge, die Befugnis könnte gekürzt werden, keinen Antrag einreichten.
Mittlerweile wurde als Service für alle Kammermitglieder und zur Erleichterung des Antragsverfahrens ein Online-Beantragungs-Tool eingeführt. In diesem Tool wird der Antrag aufgeteilt in eine Vorabauskunft und die eigentliche Antragsstellung. Leider stellte sich heraus, dass die geteilte Antragsstellung missverstanden wurde und einige Antragssteller glaubten, mit der Vorabauskunft bereits alles erledigt zu haben.
Nun liegt nach dem Eingang von Vorabauskünften eine große Anzahl von freigegebenen Antragsstellungen vor, ohne dass die eigentlichen Anträge eingereicht wurden. Aus diesem Grund erinnerte die LÄKH Ende 2022 alle Antragsstellerinnen und Antragssteller, die das eigentliche Antragsverfahren noch nicht begonnen hatten, dieses abzuschließen.
Zuletzt beschloss das Präsidium der LÄKH zwar den Stichtag 30.6.2023 beizubehalten, aber die Übergangsregelung bis zum 30.6.2024 zu verlängern. Dies gilt zumindest für diejenigen Weiterbildungsbefugten, die bis zum Stichtag 30.6.2023 das Antragsverfahren begonnen haben.
Bitte beachten Sie: Es reicht nicht, wenn Sie nur die Vorabauskunft an die Weiterbildungsabteilung der LÄKH schicken: Um von der verlängerten Übergangsregelung profitieren zu können, müssen Sie auch den zweiten Teil, also das Antragsverfahren an sich, bis zum 30.6.2023 begonnen haben.
Weitere Erklärungen, wie die Antragsstellung über das neue Tool abläuft und welche Unterlagen bereits vorab vorbereitet werden können, sind vorgesehen.
Zu diesem Thema empfehle ich einen Artikel von Heike Bünger, Daniel Libertus, und Petra Hench-Rueda, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Weiterbildungsabteilung der LÄKH, in der Aprilausgabe des Hessischen Ärzteblattes 2023 auf Seite 214:
https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Heftarchiv/PDFs_ganze_Hefte/2023/HAEBL_04_2023.pdf
Monika Buchalik, Vizepräsidentin der LÄKH und Vorstandsmitglied des Hausärzteverbandes Hessen (HÄVH)