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Neu: Persönliches Beratungskennwort schützt vertrauliche Daten

Um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff zu sichern, müssen sich Ärztinnen und Ärzte seit dem 6. Februar bei telefonischen Anfragen an die Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft mithilfe eines persönlichen Beratungskennwortes authentifizieren. 

Haben Sie in den vergangenen zwei Jahren an einem HZV-Vertrag teilgenommen? Dann haben Sie in den ersten Wochen dieses Jahres vom Rechenzentrum der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ein persönliches Beratungskennwort erhalten. Mit diesem Kennwort ist sichergestellt, dass niemand in Ihrem Namen bei der HÄVG anrufen kann, um sensible Daten zu erfahren oder gar zu ändern.

Bei telefonischen Fragen zu vertraulichen Informationen wie Honorardaten, Patientendaten oder Geschäftsdaten geben Sie immer Ihr Kennwort zusammen mit Ihrer HÄVG-ID an, denn: Nur nach erfolgreicher Authentifizierung ist eine telefonische Bearbeitung solcher Anfragen möglich.

Wenn auch andere Personen in Ihrem Auftrag bei der HÄVG anrufen, besteht im Arztportal www.arztportal.net die Möglichkeit, weitere Kennwörter mit verschiedenen Freigabestufen zu generieren. Diese können Sie zum Beispiel an Ihre Angestellten, Kolleginnen und Kollegen oder sonstige vertrauenswürdige Personen weitergeben. Bei Bedarf sind dort auch nachträgliche Änderungen möglich.

Sie haben noch keinen Zugang zum Arztportal? Unter www.arztportal.net ist eine kostenfreie Registrierung jederzeit möglich.