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Das GKV-Spargesetz ist beschlossen:
Was sich ändert, was offen ist und wie wir jetzt handeln

Hattersheim, 14.7.2026 - Das GKV-Spargesetz ist beschlossen – und es verändert die Bedingungen für die hausärztliche Versorgung spürbar. Besonders betroffen sind Praxen, die wachsen, zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen und die HZV ausbauen. Christian Sommerbrodt zeigt, welche Folgen jetzt konkret drohen, welche wichtigen Fragen noch offen sind und warum der Verband gerade jetzt auf eine starke HZV und gemeinsames Handeln setzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 10. Juli hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) mit 318 zu 284 Stimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz am selben Tag im zweiten Durchgang passieren lassen und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen. 

Die Einwände waren dokumentiert und politisch bekannt: Hessen und Bayern hatten sich im Verfahren ausdrücklich an der Fallzahlbegrenzung in der HZV gestört, weil sie der angekündigten Stärkung der Hausarztversorgung widerspricht. Trotz dieser Einwände wurde kein Vermittlungsverfahren eingeleitet.

Den gesetzlichen Eingriff konnten wir nicht verhindern. Unsere Aufgabe verschiebt sich deshalb: von der Verhinderung des Gesetzes zur Begrenzung seiner Schäden und zur Gestaltung der nächsten Reformstufe.

Der eigentliche Kern: Das Gesetz ändert die Logik des Systems

Was beschlossen wurde, ist mehr als eine Sparmaßnahme. Die Finanzierung orientiert sich künftig stärker an der Einnahmenentwicklung der Krankenkassen als am medizinischen Versorgungsbedarf; die Gesetzesbegründung nennt das ausdrücklich „Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“. Der Bedarf aber wächst weiter: Morbidität, Demografie, Arbeitsaufwand. Die Lücke zwischen beidem verschwindet nicht. Sie erscheint in den Praxen: als weniger Zeit pro Patient, unbesetzte Stellen, aufgeschobene Investitionen, längere Wartezeiten.

Und noch etwas: Wer die Finanzierung begrenzt, muss Prioritäten definieren. Ein gedeckeltes System kann kein unbegrenztes Leistungsversprechen erfüllen. Diese Entscheidung darf die Politik nicht stillschweigend an die einzelne Praxis delegieren. Wir werden sie öffentlich einfordern, damit nicht am Ende Ihre Praxis den Vorwurf der Rationierung trägt.

Was sich konkret ändert

Kaum ein anderer Versorgungsbereich wird durch eine vergleichbare Kumulation von Eingriffen getroffen. Die Maßnahmen wirken auf zwei Ebenen:

In der HZV (§ 73b SGB V)

  • Wachstumsabschlag (Fixkostendegression): Wächst die Zahl der HZV-Teilnehmenden einer Praxis gegenüber dem Vorjahresquartal, wird ab 2027 auf den zusätzlichen, wachstumsbedingten Vergütungsanteil ein Abschlag erhoben. Höhe und Verfahren müssen die Vertragspartner bis zum 31. März 2027 vereinbaren. 
  • Grundlohnbindung mit Zusatzabschlag: Die Vergütungsentwicklung wird an die Grundlohnrate gekoppelt, mit einem weiteren Abschlag von einem Prozentpunkt bis 2029. Bei realen Kostensteigerungen ist das ein permanenter Kaufkraftverlust.

Im Kollektivvertrag

  • Entbudgetierung beschädigt: Sie bleibt formal bestehen, aber auf Ausgleichszahlungen für zusätzliche Leistungsmenge wird künftig ein Degressionsabschlag erhoben. Mehr Versorgung wird nicht mehr vollständig zum vereinbarten Preis vergütet.
  • Rückführung in die MGV: Bisher extrabudgetäre Leistungen werden ab 2027 in die begrenzte Gesamtvergütung zurückgeführt. Die Ausgangsvolumina sollen zunächst vollständig berücksichtigt werden; künftige Zuwächse stehen dann aber wieder unter Quotierungsdruck.
  • Sondervergütungen entfallen: TSS-Zuschläge und ePA-Vergütung werden gestrichen oder überführt; die Koordinationsarbeit läuft weiter, wird aber nicht mehr gesondert honoriert.
  • Neue Bürokratie durch Teilkrankschreibung: Die neu eingeführte prozentuale AU (25, 50, 75 Prozent der Wochenstunden) bedeutet zusätzlichen Beratungs- und Dokumentationsaufwand in jeder Sprechstunde.

Der Wachstumsabschlag setzt ausgerechnet bei Praxen an, die Verantwortung übernehmen: bei Praxen, die neue Patientinnen und Patienten aufnehmen, Kolleginnen und Kollegen anstellen, eine geschlossene Nachbarpraxis auffangen oder die HZV ausbauen. Wie stark diese Praxen tatsächlich belastet werden, hängt jedoch von der noch ausstehenden vertraglichen Ausgestaltung ab.

Die zugrunde liegende Annahme, zusätzliche Patienten verursachten wegen gedeckter Fixkosten kaum Mehrkosten, verfehlt die Realität einer personalintensiven Hausarztpraxis: Mehr Patienten bedeuten mehr MFA-Zeit, mehr Telefonie, mehr Dokumentation, mehr Koordination.

Was noch nicht feststeht

Ehrlichkeit gehört dazu: Wichtige Punkte sind offen. Noch nicht entschieden sind insbesondere die konkrete Höhe des HZV-Abschlags und seine Berechnung in den einzelnen Verträgen, die Umsetzung der MGV-Regelungen durch Bewertungsausschuss und KV Hessen, die Reaktionen der Krankenkassen sowie mögliche rechtliche Prüfungen.

Auch ob und in welchem Umfang zusätzliche HZV-Einschreibungen im Jahr 2026 die spätere Vergütung einzelner Praxen beeinflussen, lässt sich derzeit nicht belastbar beantworten.

Genau hier setzen wir an. Wir informieren Sie, sobald belastbare Regelungen vorliegen, und rechnen sie in konkrete Praxisfolgen um.

Wo wir jetzt gestalten: die richtigen Ebenen

Der gesetzliche Rahmen steht. Wie stark er einzelne Praxen trifft, entscheidet sich aber teilweise erst in der Umsetzung. Wir werden auf allen relevanten Ebenen Einfluss nehmen: in den HZV-Verhandlungen mit den Kassen, um die Abschläge so eng und sachgerecht wie möglich zu begrenzen; im Bewertungsausschuss bei der Umsetzung der MGV-Regelungen; und in der KV Hessen, wo wir darauf drängen, dass die Rückführungen in die MGV nicht zu sachwidrigen Verschiebungen zwischen den Arztgruppen führen.

Für die Praxen lässt sich daraus derzeit keine pauschale Empfehlung zum weiteren Einschreibeverhalten ableiten. Der Wachstumsabschlag gilt ab 2027 und knüpft an die Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal an. Wie sich weitere Einschreibungen im Jahr 2026 konkret auswirken, hängt jedoch von der noch ausstehenden vertraglichen Ausgestaltung ab.

Wir prüfen die Regelung deshalb juristisch und wirtschaftlich und informieren Sie, sobald belastbare Aussagen möglich sind. Unabhängig davon bleibt die HZV unsere wichtigste organisatorische und politische Grundlage für das kommende Primärversorgungssystem. Wir werden alles daransetzen, ihre Stärke und Handlungsfähigkeit in den anstehenden Verhandlungen zu sichern.

Der Blick nach vorn: Etappen eines langen Laufs: Zwei große Vorhaben stehen unmittelbar bevor

  • Nach der Sommerpause das Primärversorgungsgesetz. Der Entwurf soll noch 2026 ins Kabinett und ab 2028 wirken. Hier entscheidet sich, ob das Primärarztsystem auf der bewährten HZV aufsetzt oder an ihr vorbeigebaut wird.
  • Zum Jahresende der zweite Bericht der FinanzKommission Gesundheit mit den Strukturreformen ab 2029 — die eigentlich entscheidende Runde.

Der Umbau des Gesundheitssystems, der Versuch, Kosten in den Griff zu bekommen und zugleich die Versorgung zukunftssicher zu machen, ist eine gewaltige Aufgabe über Jahre. Das ist kein 100-Meter-Lauf, das ist ein Marathon, eigentlich ein Triathlon: mehrere Disziplinen, langer Atem, kluge Krafteinteilung. Konkret heißt das: Etappenziele statt einmaliger Empörung. Parallel tragen wir den Druck auf die kommunale Ebene — hausärztliche Versorgung ist Daseinsvorsorge und Standortfaktor, dazu mehr in einem eigenen Rundbrief.

Was der Verband übernimmt, was Sie beitragen können

Der Verband:

  • analysiert die endgültige Gesetzesfassung juristisch und rechnet sie in Praxisfolgen um,
  • verhandelt die HZV-Abschläge so eng wie möglich und begleitet Bewertungsausschuss und KV Hessen,
  • misst quartalsweise HZV-Teilnehmerentwicklung, Honorarveränderungen, Aufnahmestopps und Praxisabgaben. Nur dokumentierte Versorgungsfolgen schaffen die Grundlage für Nachbesserungen,
  • bündelt Kommunen, Patientenorganisationen und andere Partner und bereitet unsere Position zum Primärversorgungsgesetz vor.

Sie können:

  • Ihre HZV-Teilnehmerentwicklung und Ihre wirtschaftliche Ausgangslage im Jahr 2026 sorgfältig dokumentieren,
  • Personal- oder Investitionsentscheidungen nicht vorschnell allein auf der Grundlage erster Annahmen treffen,
  • Versorgungsengpässe und Honorarfolgen an den Verband melden, Patientinnen und Patienten sachlich informieren (Materialien folgen in einem eigenen Rundbrief),
  • Kolleginnen und Kollegen für den Verband gewinnen — jede Praxis erhöht unser Gewicht in den kommenden Verhandlungen.

Was jetzt zählt

Wir konnten dieses Gesetz nicht verhindern. Wir werden aber verhindern, dass seine Folgen unsichtbar bleiben und jede Praxis sie allein tragen muss. Unsere Patientinnen und Patienten haben uns bei Unterschriftenlisten und Protesten den Rücken gestärkt; fast eine halbe Million Menschen hat unsere Petition mitgezeichnet. Auf diesem Bündnis bauen wir auf. Hausarztversorgung ist kein Kostenproblem, das man durch Deckelung löst. Sie ist die Struktur, ohne die das übrige System teurer und unsteuerbarer wird. Bündeln wir unsere Kräfte — der lange Lauf hat gerade erst begonnen, und wir laufen ihn gemeinsam.

Mit kollegialen Grüßen

Christian Sommerbrodt
1. Vorsitzender Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen e. V.