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"GKV stabilisieren heißt: Hausärzte stärken, nicht schwächen"

Resolution der Delegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen zum Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) vom 17. April 2026

Wer an der ersten Versorgungslinie spart, bekämpft nicht die Ursachen der Krise, sondern gefährdet die tragende Säule des Systems. Der Referentenentwurf muss daher grundlegend korrigiert werden. Es reicht nicht, kurzfristige Sparmaßnahmen zu definieren – es braucht tragfähige strukturelle Lösungen.

Der vorliegende Entwurf bleibt ein reines Konsolidierungsgesetz. Er begrenzt Ausgaben, ohne die strukturellen Ursachen der Kostenentwicklung anzugehen. Nachhaltige Beitragssatzstabilität entsteht jedoch nur, wenn finanzielle Konsolidierung und strukturelle Stärkung der Primärversorgung zusammengedacht werden.

Die Stabilisierung der GKV-Finanzen ist notwendig – aber nicht auf Kosten der haus- und fachärztlichen Versorgung. Niedergelassene Praxen sichern täglich den niedrigschwelligen Zugang zur Versorgung, steuern Patientenströme, verhindern Fehlversorgung und vermeiden Kosten. Wer Haus- Fachärzte schwächt, macht Versorgung teurer, langsamer und unsozialer.

Am Rande des 18. Hausärztinnen- und Hausärztetages Hessen vom 17.-18. April in Frankfurt am Main trafen sich die Delegierten Landesverbandes zu ihrer Frühjahrsversammlung.

Drei hausärztliche Kernforderungen

1. Schluss mit Sparen an der ersten Versorgungslinie

Haus- und Facharztpraxen dürfen nicht länger als Finanzierungsreserve missbraucht werden.
Keine Honorardämpfung, keine versteckte Rebudgetierung, keine Kürzung durch die Hintertür.

Die geplante Fixkostendegression bei entbudgetierten Leistungen (Maßnahme C.j des Entwurfs) konterkariert das gesetzliche Versprechen vollständiger und abschlagsfreier Vergütung. Fixkosten sinken nicht, wenn mehr Patienten behandelt werden – dieser betriebswirtschaftliche Grundsatz wird im Entwurf ignoriert. Wer an der Primärversorgung spart, produziert Mehrkosten an anderer Stelle.

Die geplante Deckelung der HzV ist ein ordnungspolitischer Fehler. HzV schafft bessere Koordination, höhere Qualität und wirtschaftlichere Versorgung. Die GLR-Bindung inkl. zusätzlichem 1-Prozentpunkt-Abschlag (Maßnahme C.k) greift direkt in die Vertragsautonomie nach § 73b SGB V ein. Sie blockiert Preisentwicklung und Weiterentwicklung der Vergütungsstruktur gleichermaßen.
Erfolgreiche Versorgungsmodelle zu bestrafen, ist gesundheitspolitisch absurd. Innovationen deckelt man nicht – man baut sie aus.

2. Primärarztsystem jetzt gesetzlich verankern

Die eigentliche Schwäche des Systems ist fehlende Steuerung. Nicht-akute Versorgung muss regelhaft hausärztlich koordiniert werden – mit klaren Ausnahmen für definierte Fachgebiete. Die Zusammenarbeit mit den Fachärzten muss erhalten bleiben.

Weder das GKV-BStabG noch das parallel beratene GeDIG (§ 360b SGB V-neu als bloßer Platzhalter) schaffen die überfällige gesetzliche Verankerung eines Primärarztsystems.

Ohne Steuerung bleiben Wartezeiten lang, Wege ineffizient und Beiträge hoch.

3. Ohne niedergelassene Haus- und Fachärzte keine Zukunft der GKV

Wer Beitragssätze langfristig stabilisieren will, muss in Nachwuchs, Niederlassung und Praxisteams investieren.

  • Erforderlich sind:
  • Weiterbildungsoffensive Allgemeinmedizin
  • Förderung ländlicher und unterversorgter Regionen
  • Stärkung von MFA / VERAH / NäPA
  • verlässliche wirtschaftliche Perspektiven für Niederlassung

Das ambulante System versorgt 95 Prozent aller medinischen Versorgungsanlässe abschließend und darf nicht kaputtgespart werden. Eine nachhaltige Reform muss die Primärversorgung stärken, nicht schwächen.

Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, Frankfurt am Main, 17.4.2026