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Schwangere Ärztinnen: Frühere Sicherstellungsassistenz wird Regelfall

KV Hessen unterstützt Vorstoß des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen

Hattersheim/Frankfurt, 10.12.2025 - Für schwangere Ärztinnen soll die Genehmigung zur Anstellung eines Sicherstellungsassistenten oder einer Sicherstellungsassistentin schon vier Monate vor Beginn des Mutterschutzes zum Regelfall werden. „Wir freuen uns sehr, dass die KV Hessen damit nun unserem Antrag gefolgt ist, denn die bestehende Regelung war nicht mehr zeitgemäß“, sagt Monika Buchalik, Mitglied im Vorstand des Hausärztinnen- und Hauärzteverbandes Hessen (HHÄVH). Sie hatte den Antrag mit auf den Weg gebracht.

„Bisher wurde die Anstellung einer Sicherstellungsassistenz nur dann genehmigt, wenn eine Erkrankung der Schwangeren gegeben war“, erklärt Buchalik. Der Auslöser für ihre Initiative sei die Not einer jungen Kollegin gewesen, berichtet Buchalik: „Sie war hochschwanger und hatte den Antrag auf eine Sicherstellungsassistent gestellt, die KVH entsprach ihren Wunsch nach Entlastung in der Schwangerschaft jedoch nicht. So kam ich auf die Idee, mich für eine generelle Regelung für alle schwangeren Kolleginnen einzusetzen.“

Buchalik nahm zunächst die Vorstandskollegen Jutta Willert-Jacob und Dr. Christoph Claus sowie Susanne Sommer und Dr. Elke Neuwohner von der damals neu gegründeten AG Hausärztinnen mit ins Boot.

Die Gruppe holte sich die Rückendeckung der Delegiertenversammlung des Landesverbandes und brachte dann vor gut einem Jahr für die Liste Hausärztinnen und Hausärzte einen entsprechenden Antrag in die Vertreterversammlung (VV) der KVH ein. Die VV überwies den Antrag an den Vorstand der KVH. Jetzt wird die Regelung umgesetzt.

„Das ist richtig und wichtig“, betont Buchalik. „Der Anteil der in der Niederlassung und damit in der Selbstständigkeit arbeitenden Ärztinnen ist deutlich angestiegen und wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Eine schwangere Kollegin sollte währen der zweiten Hälfte der Schwangerschaft Entlastung erfahren. Und sie sollte genügend Zeit haben, eine Sicherstellungsassistentin oder einen Sicherstellungsassistenten in die Tagesabläufe ihrer Praxis einzuarbeiten“, so die Hausärztin.

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