RSA-Konnektoren ab 1. Januar nicht mehr einsetzbar
– Jetzt Wechsel beauftragen
Während unter anderem auf Betreiben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Arzt- und Praxisausweise mit RSA-Verschlüsselung noch bis Mitte 2026 genutzt werden können, endet die Laufzeit älterer Konnektoren definitiv am 31. Dezember. Danach funktionieren die Geräte nicht mehr. Betroffene Praxen sollten deshalb schnellstens einen Austausch ihres Konnektors beauftragen, empfiehlt Dr. Jürgen Burdenski, Vorstandsmitglied im HAEV Hessen und erster Vorsitzender im Bezirk Frankfurt, in seinem Bezirksrundbrief. Weitere Themen unter anderem: Die neue Vorhaltepauschale, die ab 1.1.2026 gilt sowie der Stand der Dinge bei der geplanten Versorgungspauschale und bei der ePA.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Wichtigste zuerst: Diejenigen unter Ihnen, die ihre TI-Komponenten noch nicht auf das Ablaufdatum (bzw. insbesondere auf die Kompatibilität mit dem ab 1.1.26 geltenden *ECC-Verschlüsselungsmodus*) überprüft haben, sollten das dringend erledigen und bei Bedarf schleunigst Abhilfe schaffen. Wer unsicher ist, sollte sich unbedingt mit seinem PVS-Anbieter in Verbindung setzen.
Es droht Ihnen sonst, ab dem Quartal I/26 nicht mehr gegenüber der KV abrechnen zu können. So altruistisch wollen Sie aber vermutlich ihren sozialen Beruf auch nicht verstehen. Lediglich für den elektronischen Arztausweis wurde die Umtauschfrist nach massiven Lieferungsproblemen der Hersteller um ½ Jahr verlängert.
Bezüglich der Entbudgetierung der Hausärzteschaft befinden wir uns nun im ersten Quartal, in dem diese Gültigkeit hat. Wie Sie wissen, werden ab jetzt alle Leistungen aus dem Kapitel 3 („Hausarztkapitel“) und alle Hausbesuche entbudgetiert vergütet. Leider wurde die EBM-immanente Budgetierung der GOP 03230 (hausärztliche Gesprächsziffer) dabei bewusst beibehalten, so dass es sich eher um eine Teil-Entbudgetierung handelt. Nachwievor unterliegen absurderweise auch die sogenannten „restlichen Leistungen“ wie z.B. Sonographie, aber auch die psychosomatischen Ziffern, einer Budgetierung. Eine Leistungsausweitung in diesem Bereich macht daher überhaupt keinen Sinn. Erbringen wir Hausärzte diese Leistungen hessenweit in der Menge wie bisher, sollte eine 100-prozentige Auszahlung erfolgen. Erbringen wir mehr, machen wir das für die Ehre Gottes. Ich bin auf die Ergebnisse des neuen Systems sehr gespannt. Wegen der nun gesetzlich vorgeschriebenen Jahressaldierung des hessenweiten Gesamthonorars werden wir endgültige Zahlen erst in ferner Zukunft erhalten. Ich halte Sie auf dem Laufenden. Heute erschallen ja schon wieder Forderungen der Krankenkassen, die Entbudgetierung wieder abzuschaffen. Sollte das in Berlin Gehör finden, würde ich auch für eine Budgetierung der Parlamentarier-Bezüge (Auszahlung nur in Höhe der Wahlbeteiligung) plädieren.
Über die ab 1.1.26 gültige Neuregelung zur Vorhaltepauschale hatte ich Sie schon informiert. Für die meisten dürfte sich nichts ändern. Wer wegen der neuen Bedingungen seine Praxisöffnungszeiten (z.B. bzgl. einer Früh- oder Spätsprechstunde) ändern möchte, findet hier eine Anleitung.
Bzgl. der neuen Versorgungspauschale wird in Berlin weiter verhandelt. Der ursprünglich zum Jahreswechsel avisierte Start wird sicher verschoben werden. Dieses als „Chroniker-light-Regelung“ bekannt gewordene Bürokratiemonstrum soll dazu führen, dass bei Patienten, bei denen nur eine chronische Erkrankung mit der Behandlung durch ein einziges Dauermedikament besteht, nicht mehr wie bisher in jedem Quartal die Versichertenpauschale und die Chronikerpauschale abgerechnet werden kann, sondern stattdessen eine Halbjahres- oder sogar Jahrespauschale abgerechnet werden muss. Diese ist sinnigerweise niedriger bewertet als die Summe ihrer Einzelkomponenten. Zudem darf sie nur von einem einzigen Arzt abgerechnet werden. Kommt der Patient in einem Zwischenquartal zu einem anderen Hausarzt, wird diesem die Versichertenpauschale gestrichen, selbst wenn der Patient aus ganz anderen Gründen behandelt wird. Insgesamt erscheint das Ganze als eine völlig absurde Neuregelung, die für uns nichts als Probleme mit sich bringen wird. Sollten sie also bei Patienten, bei denen bisher nur eine einzige chronische Erkrankung verschlüsselt wurde, noch weitere chronische Erkrankungen diagnostizieren, vergessen Sie bitte nicht, diese auch in der Abrechnung als solche anzugeben!
Die ePA-Befüllung funktioniert bei den meisten Kollegen problemlos. Originell finde ich, welche Befunde manche fachärztlichen Kollegen für „ePA-nutzbringend“ (ich meine den eigentlichen Sinn einer ePA, nicht den finanziellen Benefit durch die Erstbefüllung) empfinden. Von Patienten angekreuzte Anamnesebögen sind sicher das, was mich bei einer ePA-Recherche von Fremdbefunden ganz besonders interessiert. Einige Kollegen bekamen bezüglich der von den Krankenkassen in die ePA eingestellten Vordiagnosen kritische Nachfragen Ihrer Patienten, weil diese mit den angegebenen Diagnosen nicht einverstanden waren. Ausgesprochen ärgerlich ist dabei, dass die Diagnoseaufstellung in der ePA nicht zwischen „Gesichert“, „Verdacht“ und „Ausschluss“ unterscheidet. Ein völliger Wahnsinn, weil dadurch für die Patienten eine totale Begriffsverwirrung entsteht. Das ist sicher nicht das, was wir uns von der ePA erhofft haben, wir haben auch so genug zu tun.
Die Betriebsstabilität der TI-Komponenten lässt weiter zu wünschen übrig. Gefühlt 3x pro Woche klappt irgendeine Anwendung wegen „Gematik-Störung“ kurzfristig nicht. Hier muss unbedingt eine 100-prozentige Stabilität gefordert und erreicht werden. Wenn man uns schon in solche Anwendungen zwingt, können wir nicht mit häufigem Zeitverlust durch praxisexterne Fehler belastet werden.
Es ist wohlfeil, die KV als persönlichen Feind anzusehen. Ich finde, dass die KV Hessen sich in den letzten 30 Jahren hin zu einer echten Service-KV entwickelt hat. Kennen Sie zum Beispiel die Möglichkeit, im Beratungscenter Rhein-Main eine persönliche Abrechnungsanalyse durchführen zu lassen? Dabei können Sie gemeinsam mit kompetenten KV-Mitarbeitern Ihre Abrechnung analysieren und prüfen, ob irgendwelche Fallstricke bestehen oder eventuell unbewußt Abrechnungsfehler gemacht wurden. Dies trägt sehr zum Verständnis der Abrechnungsunterlagen bei. Ich würde vor allem den neu niedergelassenen Kollegen eine solche Beratung unbedingt empfehlen. Termine können Sie
Im Jahr 2026 finden hessenweit die Verbands-Bezirksvorstandswahlen statt. Diese müssen laut unserer Satzung als Präsenzwahl durchgeführt werden. So hat beispielsweise der Frankfurter Vorstand den Termin auf Mittwoch, den 29.4.26 gelegt. Die anderen Bezirke werden Ihnen die Termine jeweils rechtzeitig schriftlich mitteilen. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Aktivitäten in den letzten 5 Jahren durch Ihre Anwesenheit adeln würden. Wer Interesse hat, an der Verbandsarbeit aktiv teilzunehmen und sich z.B. für die kommende Legislaturperiode als Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder sonstiger Delegierter zur Wahl zu stellen, möge sich bitte an die jeweiligen Bezirksvorsitzenden wenden.
Mit den besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit grüße ich Sie im Namen des gesamten Frankfurter Bezirksvorstands. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das Neue Jahr!
Ihr Jürgen Burdenski
P.S.: Buchtipp des Quartals: Stamm, Silke: Hohe Berge – es handelt sich um die Schilderung einer Skitour. Das Buch hat einen außergewöhnlichen Stil (Verbform ausschließlich in Infinitiven) und einen sehr sympathischen Inhalt. Ich danke selbst für die nette Empfehlung aus der Leserschaft unseres Rundbriefes.