Resolution gegen Fehlsteuerungen im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz
Bad Soden-Salmünster, 15.11.2025 - Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) plant das Bundesministerium für Gesundheit tiefgreifende Eingriffe in die Aufgabenverteilung zwischen Apotheken und Arztpraxen. Wir sehen die Regelungen mit großer Sorge, da sie Patientensicherheit und Versorgungsqualität gefährden, hausärztliche Strukturen schwächen und keine messbare Entlastung der Praxen bewirken. Die geplanten Änderungen drohen, bewährte Prinzipien einer koordinierten, patientenzentrierten Versorgung zu unterminieren.
Wir kritisieren eine politische Fehlsteuerung, die Apotheken Aufgaben zuschreibt, die ohne ärztliche Gesamtverantwortung nicht sicher erfüllbar sind. Das geplante Gesetz würde Patienten, Ärzten und Apothekern gleichermaßen schaden, indem es Versorgungsabläufe zersplittert und Verantwortung diffundiert.
Die hausärztliche Versorgung ist das Rückgrat einer sicheren und effizienten Gesundheitsversorgung. Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz würde dieses Fundament destabilisieren. Statt Parallelstrukturen und Fehlanreizen braucht es Kooperation unter klarer ärztlicher Leitung.
Wir rufen Gesetzgeber und Bundesregierung auf, die geplanten Regelungen grundlegend zu überarbeiten und den Weg frei zu machen für eine Versorgung, die sich am Patienten, nicht an Partikularinteressen orientiert – durch Stärkung des Primärarztsystems, klare Verantwortlichkeiten und gegenseitigen fachlichen Respekt.
Risiken und Mängel der geplanten Regelungen
- Verlust ärztlicher Verantwortung – Gefährdung der Patientensicherheit
Die beabsichtigte Übertragung originär ärztlicher Tätigkeiten – etwa Diagnostik, Therapiefestlegung oder Impfentscheidungen – auf Apotheken durchbricht den Grundsatz der ärztlichen Heilkundeverantwortung. Medizinische Entscheidungen setzen eine klinische Gesamtschau voraus: Anamnese, differenzialdiagnostische Abwägung, Kenntnis von Komorbiditäten und Medikationsplänen. Ohne diese Grundlage drohen Fehleinschätzungen und Fehlbehandlungen, die die Patientensicherheit gefährden. - Kein Beitrag zur Entlastung – vielmehr Mehraufwand
Die behauptete Entlastung hausärztlicher Praxen bleibt Illusion. Zusätzliche Dokumentation, Rückfragen und Korrekturen nach apothekenseitigen Maßnahmen erzeugen Mehrarbeit. Das Risiko widersprüchlicher Empfehlungen und unkoordinierter Therapieschritte liegt auf der Hand. Faktisch entsteht so ein doppelter Arbeitsprozess statt Effizienzgewinn. - Fragmentierte Versorgung – Informationsverlust als Risiko
Hausärztliche Betreuung lebt von Kontinuität und vollständiger Information. Wenn Diagnostik, Impfungen oder Medikationsanpassungen in Apotheken stattfinden, entstehen Brüche in der Informationskette. Apotheker verfügen weder über den Zugang zu vollständiger Krankengeschichte noch über den systematischen Blick auf Gesamtrisiken. Informationsverluste gefährden insbesondere chronisch Kranke und multimorbide Patienten. - Ökonomische Fehlanreize statt Qualitätsgewinn
Mit der Lockerung des Trennungsgebots zwischen Verordnung und Abgabe schafft das Gesetz Anreize, die medizinische Entscheidungen ökonomisch beeinflussen könnten. Die Vermischung von Verkaufs- und Verordnungsinteresse birgt Interessenkonflikte. Eine an Umsatz statt Indikation orientierte Leistungspolitik ist mit einer verantwortungsvollen Patientenversorgung unvereinbar. - Aushöhlung der hausärztlichen Koordination
Das Primärarztprinzip – Koordination und Gesamtverantwortung in der hausärztlichen Praxis – ist eine tragende Säule des deutschen Gesundheitswesens. Anstatt dieses System zu stärken, schafft das ApoVWG parallele Strukturen, die Übersicht und Steuerung erschweren. Damit wird das politische Ziel eines verbindlichen Primärarztsystems konterkariert. Koordination, nicht Fragmentierung, verbessert Versorgung – das belegen Erfahrungen aus hausarztzentrierten Modellen seit Jahren.
Forderungen für eine patientenzentrierte Versorgung
- Stärkung des Primärarztsystems
Hausärztinnen und Hausärzte müssen gesetzlich als erste und koordinierende Anlaufstelle im Gesundheitswesen verankert bleiben. Politik und Selbstverwaltung sind aufgefordert, hausarztzentrierte Versorgung auszubauen, Bürokratie abzubauen und die Steuerungsfunktion der Hausärztinnen und Hausärzte zu sichern. - Klare Abgrenzung der Kompetenzen
Heilkunde ist ärztliche Aufgabe. Apotheken sollen ihre Stärken in Beratung, Arzneimitteltherapiesicherheit und niederschwelliger Gesundheitsinformation einbringen, nicht aber Diagnostik oder Therapie übernehmen. Jede Aufgabenübertragung bedarf klarer gesetzlicher Grenzen und ärztlicher Einbindung. - Verbindliche Einbindung ärztlicher Praxen in Informationsketten
Bei allen neuen Apothekenleistungen – etwa Tests, Impfungen oder Medikationsanpassungen – muss eine Informationspflicht gegenüber der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt bestehen. Die hausärztliche Praxis bleibt der zentrale Ort der Dokumentation und Koordination. - Vermeidung ökonomischer Fehlsteuerung
Das Trennungsprinzip zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Abgabe ist beizubehalten. Kommerzielle Interessen dürfen medizinische Entscheidungen nicht beeinflussen.
Die Delegierten des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, Bad Soden-Salmünster 15.11.2025