„Ein kleines Etwas ist besser als ein großes Garnichts“
Laut der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648, darf die „Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung“ nur „einmalig je Versicherten“ abgerechnet werden – und Folgebefüllungen werden deutlich schlechter honoriert. Mit Blick darauf rät Dr. Jürgen Burdenski, Vorstandsmitglied des HAEV Hessen, sich zügig an die Arbeit zu machen – zumal auch die fachärztlichen Kollegen ihre Befunde ab dem 1. Oktober in die ePA einstellen müssen.
Von Dr. Jürgen Burdenski
Natürlich weiß ich, dass das Thema „elektronische Patientenakte“ (ePA) für viele ein Reizthema darstellt; es ist ganz offensichtlich so, dass in den verschiedenen Praxisverwaltungssystemen (PVS) sehr unterschiedlich komfortable Lösungen für die Nutzung derselben angeboten werden.
Ich habe das große Glück, dass die ePA-Befüllung bei meinem System ausgesprochen schnell und problemlos verläuft und habe daher damit begonnen, bei allen Patienten die aktuellen Befunde, aber auch relevante Altbefunde (z.B. MRT-Berichte), einzustellen.
Diese Zusatzarbeit wird bei der Erstbefüllung über die GOP 01648 (11.03 €) abgerechnet.
Bei einzelnen Kassen wird die Erstbefüllung für HZV-Patienten sogar noch deutlich besser honoriert. Jede Folgebefüllung wird über die GOP 01647 (1.86 €) finanziell deutlich schlechter honoriert.
Peu a peu werden natürlich auch fachärztliche Kollegen ihre Befunde in die ePA einstellen, spätestens ab dem 1.10.25 müssen sie es sogar tun. Da wirklich nur der erstbefüllende Arzt die Erstbefüllungspauschale abrechnen darf, kann es taktisch sinnvoll sein, diese Tätigkeit möglichst bald in den Praxisablauf zu integrieren.
Falls Sie die ePA also nicht generell ablehnen, sollten Sie sich zügig an die Arbeit machen. Es gibt aufwendigere Wege der Honorargewinnung; zudem halte ich die ePA zwar in ihrer jetzigen Form für unbedingt optimierungswürdig, andererseits gilt aber auch hier das gute alte Sprichwort: Ein kleines Etwas ist besser als ein großes Garnichts.
Dr. med. Jürgen Burdenski ist Hausarzt in Frankfurt und Mitglied im Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen.