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AG Digitales: Zusatzpauschale zur Erstbefüllung der ePA abrechnen

Rund 750 Millionen Euro stehen für die „sektorenübergreifende Erstbefüllung“ der elektronischen Patientenakte bereit. Laut der Gebührenordnungsposition (GOP) 01648, darf die „Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung“ nur „einmalig je Versicherten“ abgerechnet werden. Was das bedeutet, erklärt Petra Hummel, Sprecherin der AG Digitales des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen.

Die Zusatzpauschale zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ist mit 89 Punkten dotiert. Das sind beim aktuellen Orientierungswert 11,03 Euro – je Erstbefüllung, extrabudgetär. Das sollten wir uns nicht von anderen Kolleginnen und Kollegen abnehmen lassen – vorausgesetzt, unser Praxisverwaltungssystem kann schon die ePA verarbeiten, und das auch noch relativ unkompliziert.

Die Zusatzpauschale gilt allerdings nur für diejenigen aus dem Gesundheitswesen, die als Erste eine Datei aus dem Praxis-/Krankenhausverwaltungssystem hochladen, egal ob es sich dabei um Laborwerte, einen Facharztbefund, einen KH-Brief oder einen EKG-Befund handelt. Es reicht, eine Datei als PDFA einzustellen. Und ein Medikationsplan oder die letzten Laborwerte können ja durchaus nützlich sein. Was Krankenkassen und Patienten selbst eingestellt haben, zählt nicht.

Abrechnungsziffern im EBM:

  • 01648 Erstbefüllung der ePA: einmalig 11,03 €
  • 01647 weitere Befüllung der ePA: einmal im Quartal 1,86 €
  • 01431 weitere Befüllung, wenn kein persönlicher oder Video Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet: bis zu 4x im Quartal 0,37 €

In der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist im Techniker-Vertrag und dem Vertrag mit der Bahn-BKK eine eigene Gebührenposition verhandelt, die wirklich interessant erscheint:

  • 1640 Erstbefüllung ePA einschließl. Medikationsplan, Notfalldaten (wenn vorhanden) und PDFA: einmalig 35€
  • 1641 ePA-Aktualisierung: 1x/Quartal, nicht neben 1640, 7€

Bei allen weiteren HZV-Verträgen ist aktuell die Befüllung nach EBM s. o. über den KV-Schein der Patientinnen und Patienten abzurechnen.

 

Petra Hummel
AG Digitales des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen

Petra Hummel ist Fachärztin für Allgemeinmedizin in Bad Homburg und  Vorsitzende des Bezirkes Taunus im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen. Sie engagiert sich unter anderem in der AG Digitales des Landesverbandes und ist deren Sprecherin.