ePA: Bundesverband stellt Materialien und Hilfsmittel zur Verfügung
Die Erwartungen sind groß: Weniger Medikationsfehler, vollständige Befundübersicht, bessere Versorgung – so die Versprechen. Doch manche Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module erst ab dem 29. April nach und nach ausrollen. So werden zwar einige Praxen die ePA sofort nutzen können, in anderen muss das Modul von den PVS-Herstellern erst noch bereitgestellt werden – eine Verzögerung, die nicht den betroffenen Praxen zuzurechnen ist.

Wenn Sie Fragen zur Bereitstellung der ePA-Module haben, sollten Sie sich an Ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Dies gilt auch, wenn später bei der Nutzung des ePA-Moduls Probleme auftreten.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband stellt umfangreiche Materialien und Hilfestellungen rund um die ePA für alle auf www.haev.de/ePA zur Verfügung.
- Mit dem Praxisaushang „Hochlaufphase“können die Praxen, die technisch noch nicht in der Lage sind, die ePA ihrer Patientinnen und Patienten zu bearbeiten, Fragen zuvorkommen.
- Die „Patienteninformation „Datenspeicherung“ können Praxen, die die ePA ihrer Patientinnen und Patienten bereits befüllen, in ihren Wartezimmern aushängen, um ihrer Informationspflicht nachzukommen.
- Das „Wichtigste auf einen Blick“sowie die ausführlichen FAQ wurden ebenfalls aktualisiert.
Podcast „Das Arztgespräch“, Folge 62: „Start frei für die ePA – oder doch nicht?
In Folge 62 unseres Podcast „Das Arztgespräch“ (aufgenommen am 23.4.2025) werfen meine Kollegen Dr. Christian Köhler, Dr. Marc Hanefeld und ich einen nüchternen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge – zwischen politischem Optimismus und praktischer Realität.
Forderungskatalog der AG Digitales
Bereits im November vergangenen Jahres hatte die AG Digitales des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen mit Blick auf die zunächst noch eingeschränkte Funktionalität der ePA einen Forderungskatalog aufgestellt.