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ePA:  Bundesverband stellt Materialien und Hilfsmittel zur Verfügung

Hausärztinnen und -ärzte können die elektronische Patientenakte ab 29. April freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab 1. Oktober ist die Nutzung für alle verpflichtend. Das hat jetzt das Bundesgesundheitsministerium mitgeteiltDer Hausärztinnen- und Hausärzteverband stellt umfangreiche Materialien und Hilfestellungen rund um die ePA für alle auf www.haev.de/ePA zur Verfügung.

Die Erwartungen sind groß: Weniger Medikationsfehler, vollständige Befundübersicht, bessere Versorgung – so die Versprechen. Doch manche Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) werden ihre ePA-Module erst ab dem 29. April nach und nach ausrollen. So werden zwar einige Praxen die ePA sofort nutzen können, in anderen muss das Modul von den PVS-Herstellern erst noch bereitgestellt werden – eine Verzögerung, die nicht den betroffenen Praxen zuzurechnen ist.

Wenn Sie Fragen zur Bereitstellung der ePA-Module haben, sollten Sie sich an Ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Dies gilt auch, wenn später bei der Nutzung des ePA-Moduls Probleme auftreten.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband stellt umfangreiche Materialien und Hilfestellungen rund um die ePA für alle auf www.haev.de/ePA zur Verfügung.

 

Podcast „Das Arztgespräch“, Folge 62: „Start frei für die ePA – oder doch nicht?

In Folge 62 unseres Podcast „Das Arztgespräch“ (aufgenommen am 23.4.2025) werfen meine Kollegen Dr. Christian Köhler, Dr. Marc Hanefeld und ich einen nüchternen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge – zwischen politischem Optimismus und praktischer Realität.

Forderungskatalog der AG Digitales

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die AG Digitales des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen mit Blick auf die zunächst noch eingeschränkte Funktionalität der ePA einen Forderungskatalog aufgestellt.