„Unkollegiales Verhalten“: HAEV Hessen stellt Formblatt zum Versand an Facharztpraxen zur Verfügung
Offenbar gehen viele Fachärztinnen und Fachärzte zunehmend dazu über, die für die eigene Diagnostik für notwendig erachteten Laborbestimmungen an Hausärztinnen und Hausärzte zu delegieren. Mit Blick darauf hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen ein Formblatt entworfen, das bei derartigen Anliegen an die entsprechenden fachärztlichen Praxen versendet werden kann.
„Derzeit erreichen uns viele Beschwerden von Mitgliedern, weil offenbar viele Fachärztinnen und Fachärzte absurd lange ‚Laborlatten‘ mehr oder minder sinnvoll erscheinender Werte anfordern“, erklärt der erste Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Christian Sommerbrodt. „Dieses Vorgehen ist unkollegial. Wir Hausärztinnen und Hausärzte sind weder die Blutentnahme-Erfüllungsgehilfen für die fachärztlichen Kolleginnen und Kollegen, noch ist es uns zuzumuten, unser Laborbudget über die für uns notwendig erscheinende Diagnostik hinaus zu belasten“, so der Hausarzt aus Wiesbaden.
Zudem hat der Hausärztinnen- und Hausärzteverband ein Formblatt entworfen, dass Sie bei derartigen Anliegen an die entsprechenden fachärztlichen Praxen versenden können. Sie finden es in der Anlage. „Unabhängig davon bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, weiterhin die zum Beispiel für die Ausführung von Röntgenuntersuchungen notwendigen Kreatinin- oder TSH-Bestimmungen in Ihrer Praxis durchzuführen“, so Sommerbrodt.